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   VGH Bayern, 13.12.2013 - 11 CS 13.2261   

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VGH Bayern, 13.12.2013 - 11 CS 13.2261 (https://dejure.org/2013,37531)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.12.2013 - 11 CS 13.2261 (https://dejure.org/2013,37531)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. Dezember 2013 - 11 CS 13.2261 (https://dejure.org/2013,37531)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 13.12.2013 - 11 CS 13.2261
    Vielmehr hängt die Rechtmäßigkeit dieser bloßen Gefahrerforschungsmaßnahme davon ab, dass zusätzlich Umstände vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, der etwaige Cannabisgebrauch könnte mit Beeinträchtigungen der Sicherheit des Straßenverkehrs einhergehen (vgl. BVerfG, B.v. 20.6.2002 - 1 BvR 2062/96 - BayVBl 2002, 667/669).

    Im Übrigen kann die Feststellung des unerlaubten Besitzes kleiner Mengen von Cannabisprodukten als deutliches Indiz für beabsichtigten Eigenkonsum gewertet werden (BVerfG, B.v.20.6.2002, a.a.O., juris Rn. 56).

    Dass das Gutachten letztlich die gestellten Fragen nicht beantworten konnte, lag an der fehlenden Mitwirkung des Antragstellers, zu der dieser, ist die Beibringungsaufforderung rechtmäßig, verpflichtet ist (BVerfG, B.v. 20.6.2002, a.a.O., juris Orientierungssatz 3a).

  • BVerfG, 14.12.1982 - 2 BvR 434/82
    Auszug aus VGH Bayern, 13.12.2013 - 11 CS 13.2261
    Ein etwaiger mit diesem Hinweis geltend gemachter Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) wurde jedenfalls dadurch geheilt, dass der Antragsteller im Beschwerdeverfahren Einwände gegen die sachliche Richtigkeit und die rechtliche Erwägungen des Verwaltungsgerichts vorbringen konnte (vgl. zur Heilung eines im ersten Rechtszug unterlaufenen Gehörsverstoßes, wenn sich der Betroffene in einer höheren Instanz zu den in Frage stehenden tatsächlichen oder rechtlichen Gesichtspunkten äußern kann, und dieses Vorbringen im Rechtsmittelverfahren berücksichtigungsfähig ist, BVerfG, E.v. 25.5.1956 - 1 BvR 53/54 - BVerfGE 5, 9/10; B.v. 25.5.1956 - 1 BvR 128/56 - BVerfGE 5, 22/24; U.v. 14.12.1982 - 2 BvR 434/82 - BVerfGE 62, 392/397).
  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 53/54

    Frauenarbeitszeit

    Auszug aus VGH Bayern, 13.12.2013 - 11 CS 13.2261
    Ein etwaiger mit diesem Hinweis geltend gemachter Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) wurde jedenfalls dadurch geheilt, dass der Antragsteller im Beschwerdeverfahren Einwände gegen die sachliche Richtigkeit und die rechtliche Erwägungen des Verwaltungsgerichts vorbringen konnte (vgl. zur Heilung eines im ersten Rechtszug unterlaufenen Gehörsverstoßes, wenn sich der Betroffene in einer höheren Instanz zu den in Frage stehenden tatsächlichen oder rechtlichen Gesichtspunkten äußern kann, und dieses Vorbringen im Rechtsmittelverfahren berücksichtigungsfähig ist, BVerfG, E.v. 25.5.1956 - 1 BvR 53/54 - BVerfGE 5, 9/10; B.v. 25.5.1956 - 1 BvR 128/56 - BVerfGE 5, 22/24; U.v. 14.12.1982 - 2 BvR 434/82 - BVerfGE 62, 392/397).
  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 128/56

    Verfassungsmäßigkeit des § 363 Abs. 2 StPO

    Auszug aus VGH Bayern, 13.12.2013 - 11 CS 13.2261
    Ein etwaiger mit diesem Hinweis geltend gemachter Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) wurde jedenfalls dadurch geheilt, dass der Antragsteller im Beschwerdeverfahren Einwände gegen die sachliche Richtigkeit und die rechtliche Erwägungen des Verwaltungsgerichts vorbringen konnte (vgl. zur Heilung eines im ersten Rechtszug unterlaufenen Gehörsverstoßes, wenn sich der Betroffene in einer höheren Instanz zu den in Frage stehenden tatsächlichen oder rechtlichen Gesichtspunkten äußern kann, und dieses Vorbringen im Rechtsmittelverfahren berücksichtigungsfähig ist, BVerfG, E.v. 25.5.1956 - 1 BvR 53/54 - BVerfGE 5, 9/10; B.v. 25.5.1956 - 1 BvR 128/56 - BVerfGE 5, 22/24; U.v. 14.12.1982 - 2 BvR 434/82 - BVerfGE 62, 392/397).
  • VGH Bayern, 21.07.2011 - 11 CS 11.1061

    Besitz von Cannabis

    Auszug aus VGH Bayern, 13.12.2013 - 11 CS 13.2261
    Handelt es sich bei dem Betäubungsmittel, dessen Einnahme der Betroffene im Fall des § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 FeV verdächtig ist, um Cannabis, so genügt allein die Erfüllung der Tatbestandsmerkmale dieser Vorschrift nicht, damit die Fahrerlaubnisbehörde die Vorlage eines ärztlichen Fahreignungsgutachtens verlangen darf (BayVGH, B.v. 21.7.2011 - 11 CS 11.1061 - juris Rn. 37).
  • VGH Bayern, 27.09.2010 - 11 CS 10.1104

    Feststehender gelegentlicher Konsum von Cannabis

    Auszug aus VGH Bayern, 13.12.2013 - 11 CS 13.2261
    Aufgrund der Sonderreglung, die zudem Ermessen eröffnet, ist aber bei Verdacht auf Cannabiskonsum aus systematischen Gründen und darüber hinaus aus Gründen des Übermaßverbots eine einschränkende Auslegung der Vorschrift des § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 FeV notwendig, auch wenn hier nur die Anordnung der Beibringung eines ärztlichen Gutachtens und nicht eines medizinisch-psychologischen Gutachtens, das eine stärkere Eingriffsintensität aufweist (vgl. BayVGH, B.v. 27.9.2010 - 11 CS 10.1104 - juris Rn. 23) inmitten steht.
  • VGH Bayern, 01.10.2012 - 11 BV 11.1464

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen regelmäßigem Cannabiskonsum

    Auszug aus VGH Bayern, 13.12.2013 - 11 CS 13.2261
    Liegen Tatsachen vor, die die Annahme des Konsums von Cannabis begründen und besteht darüber hinaus der Verdacht, dass dies in einer Weise geschieht, die die Fahrgeeignetheit des Betroffenen in Frage stellt, ist die Anordnung der Beibringung eines ärztlichen Gutachtens nach § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 FeV gerechtfertigt, wenn zunächst das "Konsummuster" (einmalig, gelegentlich, regelmäßig) zu klären ist (BayVGH, U.v. 1.10.2012 - 11 BV 11.1464 - juris Rn. 29; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl. 2011, FeV § 14 Rn. 13 m.w.N).
  • VGH Bayern, 07.05.2021 - 22 B 18.2189

    Nachbarklage gegen die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung

    1.1 Die Verstöße des Verwaltungsgerichts gegen das Recht auf Gewährung rechtlichen Gehörs wurden in der Rechtsmittelinstanz geheilt (vgl. BayVGH, B.v. 13.12.2013 - 11 CS 13.2261 - juris Rn. 26 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 02.11.2022 - 11 C 22.1748

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen eines nicht beigebrachten ärztlichen

    Anzeichen für die konkrete Konsumfrequenz waren zwar nicht ersichtlich, erscheinen aber auch nicht als notwendige Voraussetzung der Begutachtungsanordnung (in diesem Sinne auch BayVGH, U.v. 13.12.2013 - 11 CS 13.2261 - juris Rn. 19 ff.; VGH BW, B.v. 16.3.2003 - 10 S430/03 - NJW 2003, = juris Rn. 8: Hinweise auf häufigen und intensiven Cannabiskonsum; s. auch BVerfG, B.v. 20.6.2002 - 1 BvR 2062/96 - NJW 2002, 2378 = juris Rn. 56: erheblicher Haschischmissbrauch als Anhaltspunkt für fahreignungsrelevante Leistungsdefizite).
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